ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN von Rolando de Sousa / FOTO by SOUSA für den privaten Auftraggeber.



ALLGEMEINES

Die nachfolgenden AGB gelten für alle von FOTO by SOUSA erteilten Aufträge. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird.
Lichtbilder im Sinne dieser AGB sind alle von FOTO by SOUSA hergestellten Produkte, unabhängig von ihrer Form oder dem Medium, auf dem sie vorliegen (digitale Bilddateien, Papierbilder, Videos, Collagen usw.).


URHEBERRECHT

1. Dem Fotografen steht das Urheberrecht an den Lichtbildern nach Maßgabe des Urheberrechtgesetzes zu.
2. Die vom Fotografen hergestellten Lichtbilder sind grundsätzlich nur für den eigenen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt.
3. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung des Honorars an den Fotografen auf den Auftraggeber über.
4. Der Besteller eines Lichtbildes hat das Recht, es ohne Zustimmung des Fotografen zu vervielfältigen oder zu verbreiten, jedoch nicht für den gewerblichen Gebrauch auf Websites, in Printmedien oder im Rahmen allgemeiner Werbezwecke.
5. Der Fotograf ist berechtigt, bei ihm bestellte Lichtbilder zu eigenen Werbezwecken zu verwenden.
6. Bei allen handwerklichen Fotoarbeiten bleiben die zur Anfertigung der Aufnahmen benötigten Werkzeuge und Hilfsmittel (digitale Bilder) im Eigentum des Fotografen.


VERGÜTUNG

1. Für die Herstellung der Lichtbilder ist die zum Zeitpunkt der Auftragserteilung gültige Preisliste maßgebend. Für dort nicht aufgeführte Leistungen wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder eine vereinbarte Pauschale vereinbart.
2. Das vereinbarte Honorar wird am Tag der Übergabe des Bildmaterials in bar oder per Kartenzahlung entrichtet.
3. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Lichtbilder Eigentum des Fotografen.
4. (Hochzeiten) Wird die für die Durchführung des Auftrags vorgesehene Zeit aus Gründen, die der Fotograf nicht zu vertreten hat, überschritten, so erhöht sich das Honorar des Fotografen, sofern ein Pauschalpreis vereinbart war, entsprechend. Ist ein Zeithonorar vereinbart, erhält der Fotograf auch für die Wartezeit den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz. Bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit des Auftraggebers kann der Fotograf auch Schadensersatzansprüche geltend machen.


HAFTUNG

1. Für die Verletzung von Pflichten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit wesentlichen Vertragspflichten stehen, haftet der Fotograf für sich und seine Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Er haftet ferner für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die er oder seine Erfüllungsgehilfen durch schuldhafte Pflichtverletzungen herbeigeführt haben. Für Schäden an Aufnahmeobjekten, Vorlagen, Filmen, Displays, Layouts, Negativen oder Daten haftet der Fotograf – wenn nichts anderes vereinbart wurde – nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einem Verlust oder der Beschädigung von Bilder ,Negativen , digitalen Medien beschränkt sich die Ersatzpflicht auf die Erstellung neuer Aufnahmen. Weitere Ansprüche (etwa bei Hochzeitsaufnahmen) entfallen. Übergebene Vorlagen oder Gegenstände müssen vom Auftraggeber gegen Beschädigung, Verlust, Diebstahl und Feuer versichert sein.


2. Nach Beendigung eines Auftrages (nach Übergabe des Bildmaterials) ist FOTO by SOUSA nicht verpflichtet, das Bildmaterial in jeglicher Form zu speichern. Die Daten werden nach zwei Wochen aus unserer Datenbank gelöscht.
3. Der Fotograf haftet für die Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Lichtbilder nur im Rahmen der Garantieleistungen der Hersteller des Fotomaterials. Er haftet nicht für Schäden, die durch die unsachgemäße Behandlung der Lichtbilder entstehen.
4. Der Fotograf ist berechtigt, Fremdlabors zu beauftragen. Er haftet nur für eigenes Verschulden und nur für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten. Ein über den Materialwert hinausgehender Schadensersatz ist ausgeschlossen.
5. Die Versendung von Filmen, Lichtbildern und Vorlagen erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers.
6. Beanstandungen, gleich welcher Art, sind nur am Tag der Übergabe der Lichtbilder möglich. Danach gelten die Lichtbilder als mangelfrei angenommen.


MITWIRKUNGSPFLICHT DES KUNDEN

Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass dem Fotografen alle für die Ausführung des Auftrags erforderlichen Informationen rechtzeitig vorliegen (Wegbeschreibungen, Sonderwünsche etc.). Wird der Fotograf für eine Hochzeit oder sonstige Veranstaltung gebucht, wird der Kunde dem Fotografen eine Person nebst Kontaktdaten benennen, die ihm während der betreffenden Veranstaltung sowie drei Stunden vor deren Beginn als verantwortlicher Ansprechpartner für Rückfragen zur Verfügung steht. Bei Veranstaltungen, die mehr als sechs Stunden dauern, sind der Fotograf und sein Assistent zudem angemessen mit Speisen und Getränken zu versorgen.


LEISTUNGSSTÖRUNG

1. Reklamationen bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Dem Auftraggeber ist der Stil des Fotografen bekannt. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Der Fotograf behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.
2. Verzögert sich die Durchführung des Auftrages aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, oder infolge von höherer Gewalt oder Witterungseinflüssen, so kann der Fotograf eine angemessene Erhöhung des Honorars verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Auftraggebers kann er auch Schadensersatzansprüche geltend machen.


DATENSCHUTZHINWEISE

FOTO by SOUSA verarbeitet Ihre personenbezogenen Daten nach den Richtlinien der EU-Datenschutzgrundverordung DSGVO. Eine Übermittlung Ihrer persönlichen Daten an Dritte zu anderen als den genannten Zwecken findet nicht statt. Wir geben Ihre persönlichen Daten nur an Dritte weiter, wenn:

• Sie Ihre ausdrückliche Einwilligung dazu erteilt haben,
• die Verarbeitung zur Abwicklung eines Vertrags mit Ihnen erforderlich ist,
• die Verarbeitung zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich ist,

die Verarbeitung zur Wahrung berechtigter Interessen erforderlich ist und kein Grund zur Annahme besteht, dass Sie ein überwiegendes schutzwürdiges Interesse an der Nichtweitergabe Ihrer Daten haben.

Nähere Informationen zu den Datenschutzbestimmungen von FOTO by SOUSA finden Sie auf unsere Website unter Datenschutz.


SCHLUSSBESTIMMUNG

1. Erfüllungsort und Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten ist der Geschäftssitz von FOTO by SOUSA.
2. Die Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bedingungen berührt die Geltung der übrigen Bestimmungen nicht.




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