ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN von Rolando de Sousa / FOTO by SOUSA für den Gewerblichen Auftraggeber.



ALLGEMEINES

1. Die nachfolgenden AGB gelten für alle vom Fotografen Rolando de Sousa / FOTO by SOUSA durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird.
2. „Lichtbilder“ im Sinne dieser AGB sind alle vom Fotografen hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen. (digitale Bilder, Layouts, Papierbilder usw.)


URHEBERRECHT

1. Dem Fotografen steht das Urheberrecht an den Lichtbildern nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes zu.
2. Das vom Fotografen hergestellte Bildmaterial ist grundsätzlich nur für den eigenen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt.
3. Überträgt der Fotograf Nutzungsrechte an seinen Werken, ist (sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde) jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe von Nutzungsrechten bedarf der besonderen Vereinbarung. Dies kann in der Auftragsbestätigung oder auf der Rechnung erfolgen.
4. Die Nutzungsrechte gehen an den Auftraggeber erst über nach vollständiger Bezahlung des Honorars an den Fotografen.
5. Der Besteller eines Bildes i.S. vom § 60 UrhG hat kein Recht, das Lichtbild zu vervielfältigen und zu verbreiten, wenn nicht die entsprechenden Nutzungsrechte übertragen worden sind. § 60 UrhG wird ausdrücklich abbedungen. 6. Nach Auftragserledigung übergibt FOTO-by-SOUSA das Bildmaterial an den Auftraggeber. Danch ist FOTO by SOUSA nicht verpflichtet das entstandene Bildmaterial zu archivieren.


HONORAR - EIGENTUMSVORBEHALT

1. Für die Herstellung des Bildmaterials wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder vereinbarte Pauschale zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer berechnet; Nebenkosten (Reisekosten, Modellhonorare, Spesen, Requisiten, Labor- und Materialkosten, Studiomieten etc.) sind vom Auftraggeber zu tragen.
2. Beträgt das vereinbarte Honorar mehr als Euro 4.000,- so ist eine Anzahlung von 40% bei Auftragserteilung zu leisten. Nach Auftragserledigung wird der Restbetrag in Rechnung gestellt.
2. Fällige Rechnungen sind innerhalb von 5 Tagen ohne Abzug zu zahlen. Der Auftraggeber gerät in Verzug, wenn er fällige Rechnungen nicht spätestens 10 Tage nach Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufforderung begleicht.
3. Bis zur vollständigen Bezahlung des vereinbarten Honorars bleiben die gelieferten Lichtbilder Eigentum von FOTO by SOUSA.
4. Hat der Auftraggeber dem Fotografen keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Lichtbilder gegeben, so sind Reklamationen bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Der Fotograf behält den Vergütungs-Anspruch für bereits begonnene Arbeiten.


HAFTUNG

1. Für die Verletzung von Pflichten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit wesentlichen Vertragspflichten stehen, haftet der Fotograf für sich und seine Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Er haftet ferner für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die er oder seine Erfüllungsgehilfen durch schuldhafte Pflichtverletzungen herbeigeführt haben. Für Schäden an Aufnahmeobjekten, Vorlagen, Filmen, Displays, Layouts, Negativen oder Daten haftet der Fotograf – wenn nichts anderes vereinbart wurde – nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
2 . Nach Auftragserledigung übergibt der Fotograf das Bildmaterial auf einem Datenträger. Danach ist FOTO by SOUSA für die Archivierung der Bilder, Entwürfe usw. nicht mehr verantwortlich.


NEBENPFLICHTEN

1. Der Auftraggeber versichert, dass er an allen dem Fotografen übergebenen Vorlagen das Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht sowie bei Personenbildnissen die Einwilligung der abgebildeten Personen zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung besitzt. Ersatzansprüche Dritter, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen, trägt der Auftraggeber.
2. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Aufnahmeobjekte rechtzeitig zur Verfügung zu stellen und unverzüglich nach der Aufnahme wieder abzuholen. Holt der Auftraggeber nach Aufforderung die Aufnahmeobjekte nicht spätestens nach 5 Werktagen ab, ist der Fotograf berechtigt, gegebenenfalls Lagerkosten zu berechnen oder bei Blockierung seiner Studioräume die Gegenstände auf Kosten des Auftraggebers auszulagern. Transport- und Lagerkosten gehen zu Lasten des Auftraggebers.


LEISTUNGSSTÖRUNGEN - AUSFALLHONORAR

1. Wird die für die Durchführung des Auftrages vorgesehene Zeit aus Gründen, die der Fotograf nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten, so erhöht sich das Honorar des Fotografen, sofern ein Pauschalpreis vereinbart war, entsprechend. Ist ein Zeithonorar
vereinbart, erhält der Fotograf auch für die Wartezeit den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz, sofern nicht der Auftraggeber nachweist, dass dem Fotografen kein Schaden entstanden ist. Bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit des Auftraggebers kann der Fotograf auch Schadensersatzansprüche geltend machen.? 2. Liefertermine für Lichtbilder sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich vom Fotografen bestätigt worden sind. Der Fotograf haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.


DATENSCHUTZHINWEISE

FOTO by SOUSA verarbeitet Ihre personenbezogenen Daten nach den Richtlinien der EU-Datenschutzgrundverordung DSGVO. Eine Übermittlung Ihrer persönlichen Daten an Dritte zu anderen als den genannten Zwecken findet nicht statt. Wir geben Ihre persönlichen Daten nur an Dritte weiter, wenn:

• Sie Ihre ausdrückliche Einwilligung dazu erteilt haben,
• die Verarbeitung zur Abwicklung eines Vertrags mit Ihnen erforderlich ist,
• die Verarbeitung zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich ist,

die Verarbeitung zur Wahrung berechtigter Interessen erforderlich ist und kein Grund zur Annahme besteht, dass Sie ein überwiegendes schutzwürdiges Interesse an der Nichtweitergabe Ihrer Daten haben.

Nähere Informationen zu den Datenschutzbestimmungen von FOTO by SOUSA finden Sie auf unsere Website unter Datenschutz.


ALLGEMEINES

1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart, und zwar auch bei Lieferungen ins Ausland.
2. Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
3. Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich, die ungültige Bestimmung durch eine sinnentsprechende wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der angestrebten Regelung wirtschaftlich und juristisch am nächsten kommt.

4. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz von FOTO by SOUSA




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